Zum Hauptinhalt springen
Lettland stellt Submissionsabsprachen unter Strafe: Das Gesetz erfasst 4% der Verträge und 80% des Vertragswerts
12. Oktober 2026

Lettland stellt Submissionsabsprachen unter Strafe: Das Gesetz erfasst 4% der Verträge und 80% des Vertragswerts

Am 24. September hat die Saeima mit 68 zu 12 Stimmen beschlossen, Submissionsabsprachen unter Strafe zu stellen. Ab dem 15. Oktober 2026 drohen jedem, der Absprachen über einen öffentlichen Auftrag im Wert von mindestens 750.000 € ohne MwSt. trifft, bei Bauleistungen 1 Million €, bis zu fünf Jahre Haft und ein Verbot, unternehmerisch oder beruflich tätig zu sein oder ein Amt zu bekleiden. Wir haben diese Schwellen auf die Verträge angewendet, die lettische Auftraggeber 2025 geschlossen haben, wie sie in den offenen EIS-Daten veröffentlicht sind. 4,3% dieser Verträge liegen darüber, und auf sie entfallen rund 80% des erfassten Vertragswerts. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend; die Zahlen zeigen seine Reichweite.

15. Okt.
Artikel 211.1 und 211.2 des lettischen Strafgesetzes treten in Kraft
5 Jahre
Höchststrafe für Submissionsabsprachen in der öffentlichen Auftragsvergabe
6,7 Mrd. €
erfasster Wert der EIS-Verträge von 2025 über den neuen Schwellen

1. Was strafbar wird

Artikel 211.1 erfasst drei Arten von Absprachen mit einem anderen Marktteilnehmer: einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot vor seiner Einreichung in einer seiner wesentlichen Bedingungen abzustimmen, zu vereinbaren, keines einzureichen, und die Bedingungen der Teilnahme zu vereinbaren. Die Begründung des Gesetzentwurfs beschränkt ihn auf Verhalten, das Artikel 11 des Wettbewerbsgesetzes bereits verbietet; neu ist, dass die beteiligten Personen jetzt strafrechtlich verfolgt werden können. Die Schwellen stehen in einem gesonderten Gesetz und gelten für den Preis des Vertrags, den die Absprache betraf.

Absatz 1: jede BeschaffungAbsatz 2: öffentliche Auftragsvergabe
Vertragspreis ohne MwSt.750.000 €; 1 Mio. € für Bauleistungen750.000 €; 1 Mio. € für Bauleistungen
Höchste Freiheitsstrafe3 Jahre5 Jahre
Verbot unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeit oder eines Amtesbis zu 3 Jahre2 bis 5 Jahre
Andere Strafenkurzzeitiger Freiheitsentzug, Bewährungsaufsicht, gemeinnützige Arbeit, GeldstrafeBewährungsaufsicht, Geldstrafe
Das Risiko ist persönlich: Unternehmen zahlen Geldbußen, Menschen droht Haft

Artikel 211.2 schließt strafrechtliche Maßnahmen gegen juristische Personen aus, Unternehmen bleiben also bei den Verwaltungsgeldbußen des Wettbewerbsrats (Konkurences padome). Das strafrechtliche Risiko tragen die Einzelpersonen, die die Absprache getroffen haben. Wer sich als Erster freiwillig meldet und aktiv an der Aufklärung mitwirkt, kann von der Haftung befreit werden. Die Befreiung liegt im Ermessen.

Eine am 1. Oktober mit 90 zu 0 Stimmen beschlossene und noch nicht in Kraft getretene Änderung der Strafprozessordnung sieht vor, dass ein Strafverfahren nach Artikel 211.1 auf Anzeige des Wettbewerbsrats eingeleitet werden kann.

2. Warum es drei Jahre dauerte

2021 stellte der Wettbewerbsrat fest, dass zehn Bauunternehmen an einem Kartell beteiligt waren, und verhängte gegen neun von ihnen Geldbußen von insgesamt 16,65 Mio. €; das zehnte war bereits liquidiert. Sie hatten sich zwischen 2015 und 2018 mindestens zwölfmal getroffen und rund 90 Vergabeverfahren besprochen. Mindestens 70 davon im Wert von 687 Mio. € wurden identifiziert, darunter die Freilichtbühne im Mežaparks, das Neue Rigaer Theater und der Konzertsaal in Ventspils. Die Beweise stammten aus verdeckten Aufnahmen der Antikorruptionsbehörde KNAB.

Am 23. Dezember 2025 erklärte der Senat, Lettlands oberstes Gericht, diese Aufnahmen für unverwertbar: Das Gesetz über verdeckte Ermittlungen erlaubte damals nicht, solches Material zur Aufdeckung von Kartellen zu verwenden. Er verwies den Fall an das Bezirksgericht zurück. Inzwischen hat die Saeima dieses Gesetz geändert (in Kraft seit Juni 2026), sodass eine solche Weitergabe mit Genehmigung und unter Schutzvorkehrungen möglich ist; über den zurückverwiesenen Fall entscheidet das nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte seit 2023 argumentiert, dass Anklagen wegen Betrugs scheitern, weil sich der Schaden des Auftraggebers nicht nachweisen lässt. Die Saeima lehnte den Vorschlag im September 2024 ab und griff ihn im Januar 2026 wieder auf.

Kartelle in der Auftragsvergabe sind kein Geschäft. Im Kern sind sie Diebstahl an der Allgemeinheit.

Agnese Krasta, Debatte in der Saeima, 24. September 2026 (unsere Übersetzung)

3. Wo die Schwelle landete

Die erste Lesung im Februar setzte die Schwelle bei 100.000 € an. Im Juni hob ein Änderungsantrag sie auf 3 Mio. €, und im September pendelte sie sich bei 750.000 € ein, bei Bauleistungen 1 Mio. €, nachdem KNAB Einwände gegen 3 Mio. € erhoben und die verabschiedeten Zahlen vorgeschlagen hatte.

Was jede Fassung der Schwelle erfasst hätte
2025 geschlossene Verträge in den offenen EIS-Daten, Duplikate entfernt: 24.279 Verträge im Wert von 8,17 Mrd. €. Rahmenvereinbarungen zählen mit ihrem Höchstwert.
Feb.: 100 Tsd. € 19,8%
95,0%
Juni: 3 Mio. € 1,5%
69,3%
Final: 750 Tsd. € / 1 Mio. € 4,3%
81,8%
Anteil der Verträge Anteil am erfassten Vertragswert

Der Schritt von 3 Mio. € zu den endgültigen Zahlen brachte 694 weitere Verträge und rund 1 Mrd. € zusätzlich in den Anwendungsbereich. Bauleistungen überschreiten die Grenze am häufigsten: 7,5% der Bauverträge von 2025 hatten einen Wert von 1 Mio. € oder mehr, gegenüber 3–4% der Liefer- und Dienstleistungsverträge.

4. Lettland im Vergleich mit seinen Nachbarn

Höchste Freiheitsstrafe für Submissionsabsprachen oder Kartellverhalten, in Jahren
Ausgewählte europäische Länder, jeweils höchste verfügbare Stufe.
Irland 10
Polen 8
Dänemark 6
Lettland, ab 15. Okt. 5
Deutschland 5
Vereinigtes Königreich 5
Frankreich 4
Österreich 3

Nicht strafbar: Estland (2025 aufgehoben), Litauen, Finnland, Schweden. Die Höchststrafen in Polen und Dänemark gelten für schwere Fälle.

Gegner in der Saeima verwiesen auf Estland, das Kartelldelikte 2025 aus seinem Strafgesetzbuch gestrichen hat und sie jetzt in Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren behandelt. Lettland ist den umgekehrten Weg gegangen und steht jetzt neben Deutschland und dem Vereinigten Königreich.

5. Was vor dem 15. Oktober zu tun ist

Für Bieter oberhalb der Schwellen sind folgende Situationen zu prüfen: Bietergemeinschaften mit einem Unternehmen, das auch allein hätte bieten können, Unteraufträge an einen Wettbewerber und jeder Kontakt mit Wettbewerbern über Preise oder darüber, wer bietet. Nichts davon ist für sich genommen strafbar; strafbar ist eine Absprache über die Angebote. Die Leitlinien des Rates zu Bietergemeinschaften enthalten ein Selbstbewertungsinstrument. Der Rat sagt, Unternehmen nutzten Bietergemeinschaften oft „als Deckmantel für ein Kartell“. Halten Sie schriftlich fest, warum jede Partnerschaft besteht. Weil die Haftung persönlich ist, müssen die Personen, die Angebote unterzeichnen, wissen, wo die Grenze verläuft.

Für öffentliche Auftraggeber ist der Wettbewerbsrat die Stelle, an die Verdachtsfälle gehen, und seine Verfahren hängen davon ab, was Auftraggeber bemerken. Seine Signalliste für öffentliche Auftraggeber beschreibt die Muster. Submissionsabsprachen machten 80% der Kartellverstöße aus, die er in den fünf Jahren bis 2022 mit Geldbußen belegt hat. 2025 gab er Auftraggebern 18 Stellungnahmen zu vermuteten Absprachen und arbeitete mit KNAB und zwei Universitäten an einem Screening-Projekt auf Basis von Datenanalyse.

Die meisten dieser Muster zeigen sich erst über viele Ausschreibungen hinweg: dieselben Unternehmen, die immer wieder aufeinandertreffen, oder Zuschläge, die reihum gehen. Die Bieterseiten von Tendergate beruhen auf offenen EIS-Daten. Für jedes Unternehmen zeigen sie, gegen wen es bietet, wie sich die Zuschläge zwischen zwei beliebigen Unternehmen verteilen und welche Unternehmen bei einem bestimmten Auftraggeber am häufigsten bieten. Tendergate erkennt keine Kartelle. Es bündelt die Bieterhistorie an einer Stelle, damit ein Auftraggeber mit Zweifeln sie prüfen kann, bevor er sich an den Rat wendet.

Wie wir gezählt haben. Wir haben jeden 2025 geschlossenen Vertragsdatensatz (ohne Änderungen) aus dem EIS-Ergebnisdatensatz auf data.gov.lv genommen, nicht regulierte Beschaffungen ausgelassen und 1.191 Datensätze entfernt, die dieselbe Beschaffung, dasselbe Los, denselben Zuschlagsempfänger und denselben Wert wiederholen. Den Gegenstand jeder Beschaffung (Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung) haben wir den EIS-Bekanntmachungsdatensätzen für 2021 bis 2025 und den Angebotsöffnungsdaten für 2025 entnommen; 723 Datensätze im Wert von 1,28 Mrd. € ohne erfassten Gegenstand blieben außen vor. Es bleiben 24.279 Verträge im Wert von 8,17 Mrd. €. Rahmenvereinbarungen (2.218 Datensätze, 1,83 Mrd. €) zählen mit ihrem Höchstwert, der kein ausgegebenes Geld ist; ohne sie erfassen die Schwellen 3,8% der Verträge und 79% des Werts. Wir haben die erfassten Vertragswerte mit den gesetzlichen Schwellen verglichen, die für den Vertragspreis ohne MwSt. gelten.

Sehen Sie, wie KI bei Ihren Vergabeverfahren helfen kann.
Testen Sie Ihre erste KI-Analyse kostenlos.
Kostenlos registrieren

Quellen

  1. Strafrechtliche Haftung für Kartelle in der öffentlichen Auftragsvergabe eingeführt (Pressedienst der Saeima, 24. September 2026). Verabschiedung, Strafen und Schwellen.
  2. Sitzungsprotokoll der Saeima, 24. September 2026. Schlussabstimmung 68 dafür, 12 dagegen; Agnese Krastas Aussage über Kartelle als Diebstahl an der Allgemeinheit.
  3. Grozījums Krimināllikumā (Latvijas Vēstnesis Nr. 193, 7. Oktober 2026). Wortlaut der Artikel 211.1 und 211.2: verbotenes Verhalten, Freiheitsstrafen, Tätigkeitsverbote, Befreiung für den Ersten, der sich meldet, keine Maßnahmen gegen juristische Personen; in Kraft ab 15. Oktober 2026.
  4. Grozījums likumā "Par Krimināllikuma spēkā stāšanās un piemērošanas kārtību" (Latvijas Vēstnesis Nr. 193, 7. Oktober 2026). Artikel 20.2: Schwellen von 750.000 € und 1.000.000 € für Bauleistungen, bemessen am Vertragspreis ohne MwSt.
  5. Gesetzentwurf 1192/Lp14 (Saeima). Gesetzgebungsakte, Lesungen und Begründung, einschließlich des Bezugs auf Artikel 11 des Wettbewerbsgesetzes.
  6. Gesetzentwurf 1243/Lp14, Änderungen der Strafprozessordnung (Saeima). Beschlossen am 1. Oktober 2026; ein Strafverfahren nach Artikel 211.1 kann auf Anzeige des Wettbewerbsrats eingeleitet werden. Bei Redaktionsschluss noch nicht in Kraft.
  7. Sitzungsprotokoll der Saeima, 19. Februar 2026. Erste Lesung mit einer Schwelle von 100.000 €.
  8. KNAB iebilst pret trīs miljonu eiro slieksni kriminālatbildībai par karteļiem iepirkumos (LSM, 12. Juli 2026). Die Schwelle von 3 Mio. € in zweiter Lesung und KNABs Vorschlag von 750.000 € / 1.000.000 €.
  9. Par karteļu veidošanu publiskajos iepirkumos paredz kriminālatbildību (Konkurences padome, 25. September 2026). Die Stellungnahme des Rates zum verabschiedeten Gesetz.
  10. Saeima noraida priekšlikumu noteikt kriminālatbildību par aizliegtu vienošanos īstenošanu publiskajos iepirkumos (KNAB, 5. September 2024). Die Ablehnung 2024 und der Vorschlag der Staatsanwaltschaft vom Mai 2023.
  11. Ģenerālprokurors rosina Krimināllikumā ierakstīt jaunu pantu (TVNET/LETA, 7. Februar 2024). Warum Betrugsanklagen gegen Kartelle scheitern.
  12. Wettbewerbsrat verhängt Geldbußen gegen 10 am Kartell beteiligte Bauunternehmen (Konkurences padome, 10. August 2021). Zehn Beteiligte, gegen neun davon Geldbußen von insgesamt 16,65 Mio. € (ein liquidiertes Unternehmen ohne Geldbuße), mindestens 12 Treffen 2015–2018, rund 90 besprochene Vergabeverfahren, mindestens 70 im Wert von 687 Mio. € identifiziert.
  13. Operatīvās darbības rezultātā iegūto informāciju nevar izmantot karteļa lietā (LV portāls, 23. Dezember 2025). Das Urteil des Senats in der Sache SKA-170/2025. Siehe auch die Reaktion des Wettbewerbsrats (8. Januar 2026) und die Änderung des Gesetzes über verdeckte Ermittlungen (LV portāls, 14. Mai 2026).
  14. Wettbewerbsrat veröffentlicht Leitlinien zu Bietergemeinschaften und ein Selbstbewertungsinstrument für Marktteilnehmer (Konkurences padome, 14. Mai 2024).
  15. Wettbewerbsrat erstellt Signalliste, mit der öffentliche Auftraggeber Kartellmerkmale in Vergabeverfahren erkennen (Konkurences padome, 30. Mai 2022). 49 Unternehmen in fünf Jahren mit Geldbußen belegt, über 27 Mio. €, 80% der Verstöße Submissionsabsprachen.
  16. Konkurences padomes 2025. gada publiskais pārskats (Konkurences padome). 18 Stellungnahmen an Auftraggeber zu vermuteten Absprachen; Screening-Projekt auf Basis von Datenanalyse mit KNAB, LU und RTU.
  17. Freiheitsstrafen nach Ländern: Irland, Competition Act 2002 s.8; Polen, Kodeks karny art. 305 (in der Fassung vom 1. Oktober 2023); Dänemark, Dänische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde; Deutschland, StGB §298; Vereinigtes Königreich, Enterprise Act 2002 s.190; Frankreich, Code de commerce L.420-6 (Legal-500-Leitfaden); Österreich, StGB §168b. Keine strafrechtliche Haftung: Estland, Kluwer Competition Law Blog, 2025; Litauen, Litauischer Wettbewerbsrat; Finnland, Finnische Regierung, Dezember 2025; Schweden, Lag (2014:836) om näringsförbud.
  18. Tendergate-Analyse offener EIS-Daten (VDAA, data.gov.lv): Vergabeergebnisse für 2025 und bekanntgemachte Vergabeverfahren für 2021–2025, heruntergeladen am 12. Oktober 2026. 24.279 im Jahr 2025 geschlossene Verträge nach Entfernung von Duplikaten, 8,17 Mrd. € erfasster Wert; 1.054 Verträge im Wert von 6,69 Mrd. € auf oder über den neuen Schwellen.
Wie dieser Beitrag entstanden ist

Wir bauen KI für die Beschaffung, da wäre es ein wenig seltsam, sie hier nicht zu nutzen. Dieser Beitrag ist gemeinsam entstanden: KI für das unermüdliche Lesen und die ersten Entwürfe, Menschen für das Urteil, die Korrekturen und das letzte Ja.

Zurueck zum Blog